Die Zuwanderung der Juden
Eine Besonderheit, die wohl auch in der geographischen Lage Gleidingens ihre
Ursache hat, ist die Tatsache, dass früher in unserem Ort eine verhältnismäßig
große Anzahl jüdischer Familien lebte.
Die Zuwanderung der ersten Familien in Gleidingen begann im ersten Viertel
des 18.Jahrhundert. Sie hatten bisher in Hildesheim auf dem Moritzberg bzw.
in Peine "Auf dem Damme" gewohnt. 1723 wohnten hier 2 jüdische Familien,
David Isac mit Frau und 4 Kindern und Abraham Meyer mit Frau und 7 Kindern.
Beide Familien erhielten nach mehreren Jahren Aufenthalt in Gleidingen
im Februar 1732 vom Churfürstlichen Amt in Hildeshem ihre Schutzbriefe.
Im Laufe der nächsten 4 Jahrzehnte wurden für 8 Familien oder Einzelpersonen
Schutzbriefe ausgestellt.
Mit den Schutzbrief-Erteilungen hat es folgende Bewandtnis:
Die Juden mussten bei dem zuständigen Amtsvorsteher eine Niederlassungsgenehmigung
beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung und mehreren Jahren einwandfreien
Aufenthaltes in der Gemeinde konnten die Juden einen Antrag auf die Ausstellung
eines Schutzbriefes stellen. Der Schutzbrief beinhaltete die "Zusicherung
ungehinderten Aufenthalts."
Über den Schutzjuden Jakob Kiesel in Gleidingen liegt ein Auszug aus dem
Schutzgeldquittungsbuch von Michaelis 1762 vor. Hiernach waren jeweils zu
Ostern und zu Michelis 4 Rthl.Schutzgeld an die Fürstliche Regierung
Hildesheim zu zahlen.
Die Kopfzahl der Juden war durch die Schutzbrieferteilung stark angestiegen,
aus zwei Familien mit fünfzehn Personen um 1723 waren 1773 sechs Familien mit
24 Personen und 1776 neun Familien mit ca. 40 Personen geworden. 1845 wurden
amtlich 93 Personen gezählt, bei einer Gesamteinwohnerzahl von 902. Als Beruf
wurde vorwiegend der Handel mit allem, was zu kaufen und zuverkaufen war, ausgeübt.
Im Gleidinger Landbuch wird schon 1749 der Judenfriedhof am Dammacker erwähnt.
Die Juden in Gleidingen bildeten eine eine eigene Synagoge-Gemeinde, die
um 1835 eine eigene Synagoge errichtete(in der heutigen Thorstr.). Am 28.
Dezember 1835 wurde der Bauantrag eingereicht, worauf der Amtsvogt vermerkte:
"Das übrigens die Judenschaft das Lokal, in welchem sie sich zur Ausübung
ihrer Religion versammelt, Ostern räumen muss, hat seine Richtigkeit.
Der Posthalter Petersen hat das Haus zu anderen Zwecken bestimmt und es muss
Ostern leer sein.
Für die Baustelle hatte die Judengemeinde dem Köthner Christoph Spangenberg
eine Fläche in dessen Garten, 30 Fuß breit, 40 Fuß lang, abgekauft und zwar
den unmittelbar an der dortigen Quergasse befindlichen Winkel. März 1836 wurde
die Bauerlaubnis erteilt und Anfang 1837 wurde erstmals Gottesdienst abgehalten.
Weil das alte Badehaus der Juden in Knokes Garten baufällig war, schloss die
Judengemeinde 1847 einen neuen Vertrag mit Knoke über die Nutzung eines
Grundstücks in seinem Garten ab, unkündbar auf 30 Jahre für 5 Taler. Es
wurde ein neues Badehaus gebaut mit Quellbrunnen, Kessel und Ofen und einem
Aufwärmraum. Das Badehaus war in der Hauptsache für die jüdischen Frauen gedacht.
Aus den Geburts-, Trauungs- und Sterbelisten von 1844-1878 geht hervor, dass
22 in Gleidingen ansässigen Juden als Kaufleute oder Händler geführt wurden.
Es ging in jenen Jahren nicht immer friedfertig innerhalb der jüdischen
Gemeinde zu. Da wollte ein gewisser Herr Lippmann Frank sich in der Gemeinde
ankaufen und bauen. Das konnte nicht gut gehen, denn es bestand der Verdacht
der Dieberei, vor allem aber, weil er noch zwei Brüder in Logis nehmen wollte.
Doch auf die Dauer ließ sich diese Ansiedlung nicht verhindern, der Amtsvogt
griff ein und Lippmann Frank wurde ansässig.
Ärger machten auch die jungen Leute, trotz der neuen, 1838 erlassenen und vom
Amtsvogt genehmigten Tempelordnung, den Gottesdienst durch Unterhaltung,
Geräusche, Gelaufe und anderes störten. Der Synagogen-Vorstand war verärgert,
dass die neue handgeschriebene Tempelordnung so wenig respektiert wurde.
Der Amtsvogt, der auch gleichzeitig jüdischer Kirchenoberster war, musste
Strafen für die Übeltäter ansetzen.
Und dann noch der Ärger mit den verheirateten Frauen während des Gottesdienstes.
Da setzte sich doch diese unverheiratete Jette Cohnheim einfach zu den
verheirateten Frauen und nicht dahin, wo sie hingehörte, zu den ledigen Frauen
und Mädchen. Die Vorhaltungen, Verweise und Strafandrohungen des
Synagogen- Vorstandes missachtete sie. Da blieb nichts anderes übrig;
der Amtsvogt in Ruthe wurde hinzugezogen und setzte eine exemplarische
Geldstrafe fest. Die weiteren Folgen sind nicht bekannt.
Mitte des 19. Jahrhunderts setzte langsam eine Abwanderung, überwiegend
der jungen Leute, in die größeren Städte ein. Zurück blieben die alten
Stammfamilien, die sich nach wie vor mit dem Handel beschäftigten.
Text aus 1000 Gleidingen
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